Der Schutz durch die Unternehmensleitung: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 28. Mai 2008, 06:04 Uhr

Der Schutz durch die Unternehmensleitung

Indem die Unternehmensleitung die Verantwortung für die Vermarktung des Produkts und die Organisation der Produktion übernimmt, werden die Beschäftigten vor bestimmten Aufgaben, die mit ihrer Arbeit zusammenhängen geschützt. Sie können sich so effektiver um die Produktion der Produkte kümmern. Aber der Schutz umfasst auch den Schutz vor dem Druck des Marktes. In der mechanizistischen Betrachtungsweise braucht sich nur die Unternehmensleitung mit dem Druck des Marktes auseinanderzusetzen. Sie erkennt die Trends und setzt sie in Anweisungen an die Beschäftigten um. Die Beschäftigten setzen sich nicht mit dem Druck des Marktes auseinander, sondern mit der Anweisung ihres Vorgesetzten. Wenn ein Beschäftigter den Anweisungen nicht gehorcht, erhält er in der Regel eine Bestrafung (Abmahnung etc.) Dagegen wenn der Unternehmer dem Druck des Marktes nicht zu entsprechen in der Lage ist, dann macht er Verluste, und auf die Dauer Bankrott. Während die Sanktion vom Vorgesetzten beschlossen werden muss, sind die Verluste und der drohende Bankrott Prozesse, die sich von selbst einstellen.

Die Beschäftigten erhielten also bisher bewusste Anweisungen, die sie umzusetzen hatten, und bewusste Sanktionen, wenn sie diese Anweisungen missachteten. Die Unternehmensleitung dagegen erhält weder Anweisungen noch Sanktionen: Sie muss erkennen, was der Markt verlangt und das gewinnbringend umzusetzen in der Lage sein. Dafür hat sie keine bewussten Sanktionen zu gewärtigen, wenn sie ihre Aufgabe nicht zu erfüllen in der Lage ist. Denn die Verluste stellen sich von selbst und unbewusst ein. Bei der Unternehmensleitung ist das Versagen und die Sanktion ein und dasselbe, während bei den Beschäftigten das Versagen mit einer davon völlig unabhängigen Sanktion beantwortet wird.

So unschön nun solche Sanktionen sind: Sie sind nicht der Druck des Marktes selbst, sondern treten an dessen Stelle. Sie sind in Wahrheit ein Schutz vor der unbeherrschten Macht des Marktes, mit der sich in dieser Betrachtungsweise die Unternehmensleitungen auseinanderzusetzen haben und nicht die Beschäftigten selbst. Ebenso wenig müssen die Beschäftigten entscheiden, wass sie zu produzieren haben, und wie sie es gewinnbringend produzieren können. Diese Entscheinung werden ihnen ebenfalls von den Unternehmensleitungen abgenommen. Damit sind die Beschäftigten von der Verantwortung gegenüber dem Markt "frei" gelassen, allerdings zu dem Preis einer Unterwerfung unter die Unternehmensleitung, die die gesamte unternehmerische Verantwortung an sich zieht.

Damit aber wird ein Zustand zementiert, in dem die Beschäftigten keine Verantwortung für das Unternehmen haben. Daher haben sie aber auch kein weitergehendes Interesse an ihrer Arbeit als das, ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Es ist nicht ganz zufällig, dass sich in solchen Zeiten der Ausdruck "Arbeitnehmer" durchsetzen kann. Die Arbeit erscheint nicht als eine Tätigkeit der Menschen, sondern als eine Gelegenheit, sich seinen Lebensunterhalt zu verdienen.

Das ändert sich gewaltig in dem Moment, in dem die Unternehmensleitungen das Unternehmen nicht mehr wie einen Mechanismus betrachten, sondern wie einen Organismus.

Die organizistische Betrachtungsweise der Unternehmen